Berufsunfähigkeits­versicherung: Was ist das?

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Neben der Unfallversicherung ist die Berufsunfähigkeitsversicherung einer der bekanntesten und wichtigsten Zweige der Invaliditätsabsicherung. Die BU-Versicherung kann als eine Zusatzversicherung zur Lebensvericherung oder Rentenversicherung oder auch als selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden. Sollten Sie infolge einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage sein Ihren zuletzt ausgeübten Job nachzugehen, dann erhalten Sie von der BU-versicherung eine monatliche Rente.

Warum brauche ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung ?

Normalerweise ist die BU-Versicherung für jeden wichtig. Schließlich erhält man von der Berufsunfähigkeitsversicherung eine Rente, sollte es dazu einmal kommen das Sie Ihren Beruf wegen einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr ausüben können. Bei bestimmten Berufsgruppen ist die BU-Versicherung leider zu teuer. Nicht jeder kann sie sich dann leisten. Außerdem sollte jeder die Versicherung haben, denn nicht alle schaffen es bis zur Altersrente zu arbeiten. Diese Personen erhalten dann gerade mal eine Erwerbsminderungsrente. Und diese beträgt gerade mal ein Drittel des Bruttogehaltes.

Was sollte eine gute BU mindestens enthalten ?

Folgende Punkte sollte die BU mindestens enthalten:

1. Verzicht auf abstrakte Verweisung: Beispiel: Sie sind durch Krankheit oder Unfall arbeitsunfähig. Die Versicherung kommt auf Sie zu und weist Sie darauf hin, dass Sie noch in einem anderen Job arbeiten könnten. Deshalb ist es wichtig: Versicherung soll auf eine abstrakte Verweisung verzichten.

2. Verkürzter Prognosezeitraum: Mindestens nur 6 Monate. Warum? Sie sind arbeitsunfähig und wissen schon, dass die Heilung länger als 6 Monate dauern wird. Aber wie lange genau, dass wissen Sie und die Ärzte noch nicht. Versicherungen, die eine Prognosezeitraum von z.B. 2 Jahren haben, leisten dann nicht.

3. Verzicht auf Kündigung oder Beitragsanpassung, wenn Versicherungsnehmer Anzeigenpflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Sollte verbrauchfreundliche Regelung nach § 19 VVG enthalten.

4. Rückwirkende Leistung von Beginn an bereits 6 Monate andauernder ununterbrochener Berufsunfähigkeit

5. Weiterbestehen des Versicherungsschutzes bei Verzug ins Ausland.

6. Verzicht der Umorganisation des Arbeitsplatzes bei Weisungsgebundenen Mitarbeitern

7. Beschränkung der Mitwirkungspflicht auf zumutbare ärztliche Anweisung

8. Verzicht auf abstrakte Verweisung bei der Nachprüfung

9. Beitragsdynamik der Berufsunfähigkeitsleistungen

10. Stundung der Beiträge bis zur endgültigen Entscheidung

Welche Laufzeit und BU-Rente sind für mich richtig ?

Man sollte sich auf jeden Fall bis zum 67. Geburtstag versichern, so dass auch sämtliche Absicherungslücken vor Eintritt in die Altersrente vermieden werden. Sollte die lange Laufzeit Ihnen aber zu teuer werden, können Sie sich auch für die verkürzte Zeit entscheiden, so z.B. bis zum 65. Lebensjahr. Ab dem Beginn der Altersrente zahlt die BU-Versicherung nichts mehr.

Fazit

Jetzt haben wir einiges über die Berufsunfähigkeitsversicherung erfahren und können somit sagen, dass diese Versicherung ein guter Teil der Absicherung ist. Sollte es zu dem Fall kommen, dass man nicht bis zum Eintritt in die Altersrente arbeiten gehen kann und das eigene Einkommen wegfällt.

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